Landau 26. Mai 2022.
Am 18. Mai wies der Corte Suprema (Oberster Gerichtshof) Klagen betroffener Bürger und Umweltorganisationen gegen das Urteil des Umweltgerichts von Antofagasta vom 16. April 2021 ab. Das Umweltgericht hatte damals festgestellt, dass bei der Umweltprüfung des Bergbau- und Hafenprojektes „Dominga“ ausreichend informationen über die Bedingungen des sensiblen Ökosystems vorgelegen hätten. Die 3. Kammer des Corte Suprema wollte offenbar ein Urteil vermeiden. Erst initiierte die Kammer eine Schlichtung (s. Artikel “Darf es 10 Prozent mehr Zerstörung sein?“). Auch jetzt traf das Gericht keine Entscheidung in der Sache, sondern stellte fest, daß das Genehmigungsverfahren noch nicht abgeschlossen sei. Mit dieser Begründung überließ (verwies) der Oberste Gerichtshof die Entscheidung an das Ministerkomitee der Regierung Boric.