Landau 24. Februar 2026.
Zivilgesellschaftliche Gruppen in Chile und Pinguinfreunde in aller Welt können es kaum fassen. Erst wurde am 13. Februar 2026 der Humboldt-Pinguin von der chilenischen Regierung zum Naturdenkmal erklärt und damit der Schutz der bedrohten Pinguinart verbessert. Dann, nur acht Tage später, feiern die Umweltschützer einen weiteren großen Erfolg. Am 21. Februar 2026 meldet das Online-Portal der chilenischen Justiz bezüglich des Projektes „Dominga“: „Das Berufungsgericht von Antofagasta annulliert alle vom Ersten Umweltgericht angeordneten Maßnahmen“ (1).
Zur Erinnerung
Am 8. Januar 2025 lehnte die chilenische Regierung das Bergbau- und Hafenprojekt „Dominga“ erneut ab (2). Erwartungsgemäß legte die Eigentümerin von „Dominga“, die Firma Andes Iron, Einspruch ein. Das zuständige Erste Umweltgericht in Antofagasta entschied, das die Regierung innerhalb von zehn Tagen einen neuen Beschluss fassen müsse. Anwälte von Alianza Humboldt Coquimbo Atacama (3) und anderer zivilgesellschaftlicher Gruppen stuften die Entscheidung zugunsten der Firma Andes Iron als eindeutig rechtswidrig ein und kündigten Klagen an (4). Marcos Emilfork (5) argumentierte damals: „Mit der Anordnung, Dominga zu genehmigen, unternimmt das Erste Umweltgericht etwas, was ihm streng verboten ist, nämlich die Entscheidung einer Behörde, in diesem Fall des Ministerkomitees, zu beeinflussen. Das Gericht ist nicht befugt, in fachlicher Hinsicht alle Informationen zu ersetzen, die Zweifel an der Durchführbarkeit dieses Projektes aufkommen lassen. Das obliegt allein der Verwaltungsbehörde" (4).
Aktuell ist die Firma Andes Iron mit ihrem Projekt „Dominga“ erneut in einen Bestechungsskandal verwickelt. Ende 2025 berichteten chilenische Medien über die Einleitung von Ermittlungen gegen die Firma wegen des Verdachtes der Bestechung, Einflussnahme und anderer Straftaten im Kontext der Entscheidungen von Umweltgerichten in der Causa „Dominga“. Sphenisco hat darüber unter der Überschrift „Neuer Bestechungsskandal – wurden Gerichtsurteile zugunsten von „Dominga“ gekauft?“ berichtet (6).
Entscheidung des Berufungsgerichts vom 21. Februar 2026
Dieser Auffassung schloss sich jetzt das Appellationsgericht in Antofagasta an. In einer einstimmigen Entscheidung (Aktenzeichen 2-2025) stellte die Zweite Kammer des Berufungsgerichts – bestehend aus den Richtern Dinko Franulic Cetinic, Eric Sepúlveda Casanova und Jaime Rojas Mundaca – fest, dass die vom Ersten Umweltgericht im Februar 2025 getroffene Entscheidung nicht einem gesetzlich vorgesehenen Fall entspricht“, also ungesetzlich war.
Zur Begründung führt die Zweite Kammer an: „das Urteil (des Ersten Umweltgerichtes) hat, … kein Recht zugunsten eines der Beteiligten begründet, noch hat es eine Entscheidung in Bezug auf die Bewertung des Projekts getroffen. Dieser gerichtliche Vorgang hat weder die Entscheidung des Ministerkomitees bestätigt noch aufgehoben, sondern seine Entscheidung für nichtig erklärt und eine neue Entscheidung angeordnet.“ In der Begründung heißt es weiter: Es sei „offensichtlich unzulässig und rechtswidrig, wenn ein Gericht im Rahmen einer Berufung gegen die Vollstreckung einer Entscheidung zu wesentlichen Fragen des Umweltprüfungsverfahrens Stellung nimmt, insbesondere zu den Grenzen und Zuständigkeiten der daran beteiligten Behörden.“ (1)
Abschließend stellte das Berufungsgericht fest: „Aus diesen Gründen und unter Berücksichtigung der Bestimmungen der Artikel 83 ff. der Zivilprozessordnung wird von Amts wegen das gesamte Verfahren zur Durchsetzung der Nebenklage in der Rechtssache R-95-2023 des Ersten Umweltgerichts von Antofagasta für nichtig erklärt und stattdessen festgestellt, dass die Anwendung der Entscheidung in der Berufungsinstanz angesichts ihrer rechtlichen Natur unzulässig ist“.
Ein in mehrfacher Hinsicht eminent wichtiges Urteil. Mit seiner Entscheidung stärkt das Berufungsgericht das Vertrauen in den Rechtsstaat und den Kampf gegen Korruption. Die Entscheidung stärkt auch die Hoffnung, dass der gesetzlich verankerte Schutz des Humboldt-Pinguins (7) auch juristisch durchgesetzt werden kann (s.a. PDF Pressemitteilung Alianza Humboldt vom 22.02.26 (PDF, 19 KB)).
W.K.
Anmerkungen
Zur besseren Lesbarkeit wird in diesem Artikel das generische Maskulinum verwendet. Die im Beitrag verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich – sofern nicht anders kenntlich gemacht – auf alle Geschlechter.
(1) Proyecto Dominga: Corte de Antofagasta anula todo lo obrado en etapa de cumplimiento dictado por tribunal ambiental.
https://www.pjud.cl/prensa-y-comunicaciones/noticias-del-poder-judicial/142216
(2) Artikel „Dominga erneut abgelehnt ...“ 12. Januar 2025 auf diesen Seiten.
(3) Alianza Humboldt Coquimbo Atacama. Vereinigung von über 150 chilenischen und internationalen Organisationen, die sich zum Ziel gesetzt haben, den Humboldt Archipel vor der Zerstörung zu bewahren. Der Humboldt Archipel ist ein für die Bewahrung der Artenvielfalt global bedeutsames Ökosystem und beherbergt den größten Teil der HumboldtPinguin Population und anderer bedrohter Arten.
(4) Artikel „Rechtswidriges Urteil zugunsten von Dominga“ vom 22. Februar 2025 auf diesen Seiten.
(5) Marcos Emilfork, juristischer Koordinator der NGO FIMA und Vertreter u.a. der Vereinigung der Fischer und Muschelzüchter von Los Choros.
(6) Artikel „Neuer Bestechungsskandal – wurden Gerichtsurteile zugunsten von „Dominga“ gekauft?“ vom 13. Januar 2026 auf diesen Seiten.
(7) Der nationale Plan zur Wiederherstellung-, Erhaltung- und Verwaltung des Humboldt-Pinguins (Recoge-Plan) hat Gesetzeskraft, auch die Regelungen eines Naturdenkmals sind verbindlich.



